Barrierefreie Website: Eine inklusive Zukunft gestalten
Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Webseiten für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen? Erfahren Sie, wie Sie nicht nur gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen, sondern auch Ihre Webseiten zukunftssicher gestalten und die Kundenzufriedenheit steigern können.
Wie wir eine BARRIEREFREIE WEBSITE prüfen? DIE ESSENTIELLE ANTWORT
Die Antwort auf die Herausforderungen der Barrierefreiheit liegt in einer gut durchdachten und angepassten Website. Wir bieten umfassende Prüfungen Ihrer Webseiten an, die von verschiedenen Methoden und Tools, wie Screenreadern, Tastaturbedienung, Farbkontrastprüfern und BITV-Tests, profitieren. Unser detaillierter Prüfbericht zeigt auf, welche Barrieren existieren und wie sie sich auf Ihre Nutzerinnen und Nutzer auswirken.
OPTIMIERUNG FÜR barrierefreie Websites: UNSER ENGAGEMENT FÜR IHRE ZUFRIEDENHEIT
Wir gehen einen Schritt weiter, indem wir Ihre Webseiten für Barrierefreiheit optimieren. Gefundene Barrieren werden von uns beseitigt oder reduziert. Von Design über Inhalte bis hin zu Navigation und Technik passen wir alles an die geltenden Standards und Richtlinien, wie WCAG 2.1 und BITV 2.0, an. So schaffen wir eine inklusive Umgebung für alle Nutzerinnen und Nutzer.
BARRIEREFREIHEIT VERSTEHEN UND NUTZEN: UNSERE SCHULUNG FÜR SIE
Damit Sie langfristig von Barrierefreiheit profitieren können, schulen wir Sie im Umgang damit. Von Grundlagen über Vorteile bis hin zu praktischen Tipps und Tricks erklären wir Ihnen alles. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Webseiten auch in Zukunft barrierefrei gestalten und pflegen können. Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Ihre barrierefreie Website ist der Schlüssel zu einer inklusiven digitalen Zukunft.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden.
Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von barrierefreier Kommunikation, die Anpassung von Websites und Apps an die Bedürfnisse sehbehinderter oder gehörloser Menschen sowie die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Räumen.
Das Gesetz legt auch fest, dass Unternehmen eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben müssen, in der sie angeben, inwieweit ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen. Diese Erklärung muss öffentlich zugänglich sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Barrierefreiheit eines Produkts oder einer Dienstleistung vor dem Kauf prüfen können.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen als Vorbilder für Barrierefreiheit fungieren sollen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre eigenen Angebote und Kommunikationsmittel barrierefrei sind und als positive Beispiele für andere Unternehmen und Organisationen dienen.
Das BFSG ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Es trägt dazu bei, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt teilnehmen können.
Wenn Sie also Ihre Webseiten barrierefrei und zukunftssicher machen wollen, dann kontaktieren Sie uns.
Barrierefreie Website: Eine inklusive Zukunft gestalten
Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Webseiten für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen? Erfahren Sie, wie Sie nicht nur gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen, sondern auch Ihre Webseiten zukunftssicher gestalten und die Kundenzufriedenheit steigern können.
Wie wir eine BARRIEREFREIE WEBSITE prüfen? DIE ESSENTIELLE ANTWORT
Die Antwort auf die Herausforderungen der Barrierefreiheit liegt in einer gut durchdachten und angepassten Website. Wir bieten umfassende Prüfungen Ihrer Webseiten an, die von verschiedenen Methoden und Tools, wie Screenreadern, Tastaturbedienung, Farbkontrastprüfern und BITV-Tests, profitieren. Unser detaillierter Prüfbericht zeigt auf, welche Barrieren existieren und wie sie sich auf Ihre Nutzerinnen und Nutzer auswirken.
OPTIMIERUNG FÜR barrierefreie Websites: UNSER ENGAGEMENT FÜR IHRE ZUFRIEDENHEIT
Wir gehen einen Schritt weiter, indem wir Ihre Webseiten für Barrierefreiheit optimieren. Gefundene Barrieren werden von uns beseitigt oder reduziert. Von Design über Inhalte bis hin zu Navigation und Technik passen wir alles an die geltenden Standards und Richtlinien, wie WCAG 2.1 und BITV 2.0, an. So schaffen wir eine inklusive Umgebung für alle Nutzerinnen und Nutzer.
BARRIEREFREIHEIT VERSTEHEN UND NUTZEN: UNSERE SCHULUNG FÜR SIE
Damit Sie langfristig von Barrierefreiheit profitieren können, schulen wir Sie im Umgang damit. Von Grundlagen über Vorteile bis hin zu praktischen Tipps und Tricks erklären wir Ihnen alles. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Webseiten auch in Zukunft barrierefrei gestalten und pflegen können. Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Ihre barrierefreie Website ist der Schlüssel zu einer inklusiven digitalen Zukunft.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden.
Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von barrierefreier Kommunikation, die Anpassung von Websites und Apps an die Bedürfnisse sehbehinderter oder gehörloser Menschen sowie die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Räumen.
Das Gesetz legt auch fest, dass Unternehmen eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben müssen, in der sie angeben, inwieweit ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen. Diese Erklärung muss öffentlich zugänglich sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Barrierefreiheit eines Produkts oder einer Dienstleistung vor dem Kauf prüfen können.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen als Vorbilder für Barrierefreiheit fungieren sollen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre eigenen Angebote und Kommunikationsmittel barrierefrei sind und als positive Beispiele für andere Unternehmen und Organisationen dienen.
Das BFSG ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Es trägt dazu bei, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt teilnehmen können.
Wenn Sie also Ihre Webseiten barrierefrei und zukunftssicher machen wollen, dann kontaktieren Sie uns.
Barrierefreie Website: Eine inklusive Zukunft gestalten
Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Webseiten für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen? Erfahren Sie, wie Sie nicht nur gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen, sondern auch Ihre Webseiten zukunftssicher gestalten und die Kundenzufriedenheit steigern können.
Wie wir eine BARRIEREFREIE WEBSITE prüfen? DIE ESSENTIELLE ANTWORT
Die Antwort auf die Herausforderungen der Barrierefreiheit liegt in einer gut durchdachten und angepassten Website. Wir bieten umfassende Prüfungen Ihrer Webseiten an, die von verschiedenen Methoden und Tools, wie Screenreadern, Tastaturbedienung, Farbkontrastprüfern und BITV-Tests, profitieren. Unser detaillierter Prüfbericht zeigt auf, welche Barrieren existieren und wie sie sich auf Ihre Nutzerinnen und Nutzer auswirken.
OPTIMIERUNG FÜR barrierefreie Websites: UNSER ENGAGEMENT FÜR IHRE ZUFRIEDENHEIT
Wir gehen einen Schritt weiter, indem wir Ihre Webseiten für Barrierefreiheit optimieren. Gefundene Barrieren werden von uns beseitigt oder reduziert. Von Design über Inhalte bis hin zu Navigation und Technik passen wir alles an die geltenden Standards und Richtlinien, wie WCAG 2.1 und BITV 2.0, an. So schaffen wir eine inklusive Umgebung für alle Nutzerinnen und Nutzer.
BARRIEREFREIHEIT VERSTEHEN UND NUTZEN: UNSERE SCHULUNG FÜR SIE
Damit Sie langfristig von Barrierefreiheit profitieren können, schulen wir Sie im Umgang damit. Von Grundlagen über Vorteile bis hin zu praktischen Tipps und Tricks erklären wir Ihnen alles. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Webseiten auch in Zukunft barrierefrei gestalten und pflegen können. Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Ihre barrierefreie Website ist der Schlüssel zu einer inklusiven digitalen Zukunft.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden.
Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von barrierefreier Kommunikation, die Anpassung von Websites und Apps an die Bedürfnisse sehbehinderter oder gehörloser Menschen sowie die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Räumen.
Das Gesetz legt auch fest, dass Unternehmen eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben müssen, in der sie angeben, inwieweit ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen. Diese Erklärung muss öffentlich zugänglich sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Barrierefreiheit eines Produkts oder einer Dienstleistung vor dem Kauf prüfen können.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen als Vorbilder für Barrierefreiheit fungieren sollen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre eigenen Angebote und Kommunikationsmittel barrierefrei sind und als positive Beispiele für andere Unternehmen und Organisationen dienen.
Das BFSG ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Es trägt dazu bei, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt teilnehmen können.
Wenn Sie also Ihre Webseiten barrierefrei und zukunftssicher machen wollen, dann kontaktieren Sie uns.